Jagdverein: Munitionsverkauf unterliegt vollem Umsatzsteuersatz

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Jagdverein: Munitionsverkauf unterliegt vollem Umsatzsteuersatz

Wenn ein gemeinnütziger Jagdverein Munition zur Verwendung auf dem vereinseigenen Schießstand verkauft, so unterliegen diese Umsätze dem regulären Umsatzsteuersatz. Eine Ermäßigung kommt nicht in Betracht.

Worüber musste das Finanzgericht entscheiden?

Beim Kläger handelt es sich um einen Jagdverein, der wiederum Mitglied des Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen ist. Zugleich ist der Verein wegen der Förderung des Naturschutzes als gemeinnützig anerkannt. Der Verein unterhält einen Schießstand für die Schießausbildung der angehenden Jungjäger sowie für das jagdliche Schießtraining der Vereinsmitglieder.

In den hiermaßgeblichen Jahren 2014 und 2015 verkaufte der Kläger auf dem Gelände des Schießstandes Schrotmunition. Hierbei handelte es sich um Übungsmunition, die in besonderer Weise auf den Schießbetrieb des Vereins abgestimmt war. So wurde die Munition u.a. mit Filzstopfen anstatt mit Kunststopfen hergestellt, um eine Verunreinigung des Geländes zu reduzieren, Schallemissionen zu verringern und Kosten zu sparen. Zugleich war diese Munition auf die sogenannte Wurfweite der Schießtauben auf den Schießstand abgestimmt. Schließlich enthielt die Munition auch den Aufdruck „X Special“, um zu kontrollieren, dass die Schützen ausschließlich diese zugelassene Munition auf dem Schießstand verwenden.

Darüber hinaus wird der Schießstand auch von Personen, die nicht Vereinsmitglieder sind, genutzt, z.B. von einer gewerblichen Jagdschule. Der Verein verkaufte an die Nutzer des Schießstands Munition. Die Erlöse aus dem Munitionsverkauf ordnete er seinem Zweckbetrieb zu und unterwarf sie deshalb dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Das Finanzamt besteuerte die Umsätze hingegen mit dem Regelsteuersatz, weil der Kläger mit dem Munitionsverkauf in Wettbewerb zu gewerblichen Händlern trete und es sich deshalb nicht um einen Zweckbetrieb handele.

Wie hat das Finanzgericht den Fall entschieden?

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