Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters

Geschrieben von: Schomerus

Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters

Fußballschiedsrichter sind selbständig tätig. Die aus der Schiedsrichtetätigkeit erzielten Gewinne unterliegen als gewerbliche Einkünfte der deutschen Besteuerung.

Der BFH hatte sich in seinem Urteil vom 20.12.2017 (Az. I R 98/15) mit der Einordnung der Einkünfte eines Fußballschiedsrichters zu beschäftigen. Dieser leitete in den Streitjahren 2001 bis 2003 Spiele der Fußball-Bundesliga, der Weltmeisterschaft, der UEFA-Champions-League und des damaligen UEFA Cups. Das beklagte Finanzamt ging davon aus, dass es sich bei den aus dieser Tätigkeiten erzielten Einkünfte um solche aus Gewerbebetrieb handelt. Der Kläger ist hingegen der Auffassung, es handele sich um sonstige Einkünfte, die nicht der Gewerbesteuer unterliegen.

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar