Das erbbaurechtsbelastete kommunale Grundstück und die Grundsteuer

Geschrieben von: Schomerus

Das erbbaurechtsbelastete kommunale Grundstück und die Grundsteuer

Ein Grundstück, das eine juristische Person des öffentlichen Rechts unmittelbar für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt und das ausschließlich ihr zuzurechnen ist, ist auch dann von der Grundsteuer befreit, wenn es mit einem Erbbaurecht zugunsten eines privaten Rechtsträgers belastet ist.

Der BGH hatte in seinem Urteil vom 27.09.2017 (Az. R II 14/15) über die Grundsteuerbefreiung hinsichtlich eines erbbaurechtsbelastetes Grundstück einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zu entscheiden. Der Kläger war ein Landkreis, der an einer GmbH & Co.KG beteiligt ist. Sie schlossen am 21.12.2005 einen notariell beurkundeten Erbbaurechtsvertrag, mit dem der Landkreis der KG ein Erbbaurecht an einem ihm gehörenden, mit Schulgebäuden bebauten Grundstück bestellte. Zudem wurde zwischen den genannten Parteien am 18.04.2006 ein Mietvertrag über den Grundbesitz geschlossen. Mit Bescheid vom 13.01.2011 stellte das beklagte Finanzamt im Wege der Nachfeststellung auf den 01.01.2011 für das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück einen Einheitswert i.H.v. 8.640,00 EUR fest, wogegen sich der Kläger wendete.

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar