Übungsleiterfreibetrag: Was sind „Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeiten“?

Geschrieben von: Schomerus

Übungsleiterfreibetrag: Was sind „Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeiten“?

Honorare für rechtspolitische Vortragstätigkeiten und Fachanwaltsfortbildungen eines vollzeitbeschäftigten Professors sind keine Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit.

Das FG Köln hatte in seinem Urteil vom 19.10.2017 (Az. 15 K 2006/16) darüber zu entscheiden, ob Einnahmen aus Vortragstätigkeiten unter den Freibetrag nach § 3 Nr.26 oder 26a EStG fallen. Der Kläger war im Streitjahr in Vollzeit als Universitätsprofessor tätig. Neben dieser Tätigkeit übte er angezeigte Nebentätigkeiten aus, insbesondere die Erstellung von Gutachten und Vortragstätigkeiten. Der Kläger schätzte den Anteil der selbständigen Tätigkeit insgesamt auf etwa ein Fünftel der nichtselbständigen Tätigkeit. Der Umfang der Vortragstätigkeiten (inklusive Vor- und Nachbereitung) sollen etwa 20 bis 40 Stunden betragen. Das beklagte Finanzamt verweigerte die Gewährung des Freibetrags.

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