Umsatzsteuer bei Berufsverbänden

Umsatzsteuererklärung
Geschrieben von: André Schoon

Umsatzsteuer bei Berufsverbänden

Berufsverbände dürfen ihre Mitgliedsbeiträge teilweise der Umsatzsteuer unterwerfen, um in den Genuss des Vorsteuerabzugs zu kommen. Die Steuerpflicht ist davon abhängig, inwieweit der Berufsverband von der Körperschaftsteuer befreit ist.

Womit musste sich der BFH beschäftigen?

Der BFH hatte sich in seinem Urteil vom 13.12.2018 (V R 45/17) mit der Unternehmereigenschaft eines Berufsverbandes zu beschäftigen. Der Kläger ist ein Berufsverband einer Wirtschaftsbranche in der Rechtsform eines Vereins. Nach seiner Satzung hat der Kläger die Aufgabe, seine Mitglieder in sozial-, wirtschafts- und branchenpolitischen sowie fachlichen Fragen zu vertreten und bei ihren wirtschaftlichen Zielen zu unterstützen, soweit sich diese nicht auf den Bereich eines angeschlossenen Landesverbandes beschränken. Der Kläger verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen. Ordentliche Mitglieder des Klägers können die Unternehmen (juristische und natürliche Personen) der Wirtschaftsbranche sowie Wirtschafts-, Arbeitgeber- und Fachverbände auf Bundeslandebene werden. Der Kläger ist nicht als gemeinnützig anerkannt. Wie in der Beitragsordnung vorgesehen, stellte der Kläger seinen Mitgliedern hinsichtlich der Mitgliedsbeiträge durchweg Rechnungen mit gesondertem Ausweis einer Umsatzsteuer von 19 %. Das beklagte Finanzamt versagte den geltend gemachten Vorsteuerabzug in voller Höhe und berücksichtigte keine steuerpflichtigen Umsätze, da es an einem Leistungsaustausch zwischen einer Vereinigung und dem einzelnen Mitglied fehle, soweit die Vereinigung zur Erfüllung ihrer den Gesamtbelangen sämtlicher Mitglieder dienenden satzungsgemäßen Gemeinschaftszwecken tätig werde und dafür echte Mitgliederbeiträge erhebe. Die Klage vor dem Finanzgericht (FG Berlin-Brandenburg, (Az. 2 K 2164/15) hatte Erfolg. Der Kläger sei zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt, weil er insgesamt unternehmerisch tätig sei.

Wie entschied der BFH?

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