Steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten

Einkommensteuer
Geschrieben von: André Schoon

Steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten

Aufwandsentschädigungen, die aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlt werden, setzen für eine vollständige Steuerbefreiung einen entsprechend Ausweis im maßgeblichen Haushalt voraus.

Worum ging es in dem Verfahren?

Im Verfahren vor dem FG Baden-Württemberg (Urteil vom 06.03.2019, Az. 2 K 317/17) war die steuerliche Behandlung von Vergütungen, die die Klägerin als ehrenamtliche Betreuerin in einem im Bereich der Behindertenhilfe tätigen gemeinnützigen Sozialunternehmen in den Jahren 2011 bis 2014 erzielt hatte, streitig. Diese Aufwandsentschädigungen wurden aus der Staatskasse entrichtet. Sie waren jedoch im maßgeblichen Landeshaushaltsplan nicht unter dem Titel „Aufwandsentschädigungen“, sondern unter „Auslagen in Rechtssachen“ ausgewiesen. Das beklagte Finanzamt gewährte der Klägerin nur eine teilweise Steuerbefreiung, nämlich nach § 26b EStG.

Wie entschied das Finanzgericht?

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