Feiertags- und Nachtzuschläge für Profisportler sind lohnsteuerfrei
Bei Profisportlern können die Fahrzeiten im Mannschaftsbus zur Arbeitszeit der Sportler und Betreuer gehören. Zahlt der Arbeitgeber für die Beförderungszeiten einen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, ist dieser steuerfrei.
Das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 11.07.2019, Az.: 14 K 1653/17) hat entschieden, dass Feiertags- und Nachtzuschläge für Profisportler lohnsteuerfrei sind.
Worum ging es in dem Fall?
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