Feiertags- und Nachtzuschläge für Profisportler sind lohnsteuerfrei

Geld im Profisport
Geschrieben von: André Schoon

Feiertags- und Nachtzuschläge für Profisportler sind lohnsteuerfrei

Bei Profisportlern können die Fahrzeiten im Mannschaftsbus zur Arbeitszeit der Sportler und Betreuer gehören. Zahlt der Arbeitgeber für die Beförderungszeiten einen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, ist dieser steuerfrei.

Das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 11.07.2019, Az.: 14 K 1653/17) hat entschieden, dass Feiertags- und Nachtzuschläge für Profisportler lohnsteuerfrei sind.

Worum ging es in dem Fall?

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