Unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer einer gemeinnützigen Organisation

Geschrieben von: Schomerus

Unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer einer gemeinnützigen Organisation

Unabhängig, ob der Steuerausweis korrekt ist, hat die Erteilung einer Rechnung zur Folge, dass der Steuerbetrag auch geschuldet ist.

Der Kläger des Rechtsstreits vor dem BFH (Urteil vom 13.12.2018, Az. V R 4/18) war ein gemeinnütziger Verein, dessen Satzungszweck die Erbringung von Verbraucherberatungen war. In diesem Zusammenhang beriet der Kläger auch einzelne Verbraucher und erhielt dafür ein gesondertes Entgelt. Das beklagte Finanzamt war der Ansicht, dass die entgeltliche Beratung einzelner Verbraucher nicht dem ermäßigten Steuersatz (7 %) unterliege und teilte dies dem Kläger auch mit. Der Kläger wies aufgrund dessen in seinen Rechnungen den Regelsteuersatz aus (19 %). Zeitgleich erhob er jedoch Einspruch. Dieser blieb ohne Erfolg. Im Rahmen eines anschließenden Klageverfahrens wurde festgestellt, dass auf eine entgeltliche Einzelberatung von Verbrauchern der ermäßigte Steuersatz anzuwenden sei.

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar