Verbandsklagebefugnis nach dem Unterlassungsklagengesetz
Zum Erwerb der Verbandsklagebefugnis muss ein Verein im Einklang mit seiner Satzung in nicht gewebsmäßiger Weise Verbraucheraufklärung und -beratung betreiben oder sich hiermit an die Verbraucherschaft insgesamt wenden.