Gesetzesentwurf zur virtuellen Mitgliederversammlung ohne Satzungsregelung
Der Freistaat Bayern hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der virtuelle Mitgliederversammlungen ohne entsprechende Satzungsregelung dauerhaft ermöglichen soll.
Worum geht es?
Nach der derzeitigen Rechtslage können Mitgliederversammlungen nur dann virtuell durchgeführt werden, wenn die Vereinssatzung dies ermöglicht oder alle Mitglieder vorher einer virtuellen Durchführung ausdrücklich zustimmen. Die coronabedingte Sonderreglung, die eine virtuelle Durchführung auch ohne Satzungsregelung ermöglicht, läuft zum 31.08.2022 aus.
Was sieht der Entwurf vor?
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