Dorfladen als Verein: Ideeller Zweck oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?
Vor dem OLG Stuttgart war ein Verfahren anhängig, in dem es um die Frage ging, ob ein Verein, der einen Dorfladen betreibt, noch einen Idealverein gemäß § 21 BGB darstellt.
Vor dem OLG Stuttgart war ein Verfahren anhängig, in dem es um die Frage ging, ob ein Verein, der einen Dorfladen betreibt, noch einen Idealverein gemäß § 21 BGB darstellt.
Dem FC Bayern München unterlief am 2. April 2022 beim Bundesliga-Spiel gegen den SC Freiburg ein Wechselfehler, durch den für kurze Zeit ein Spieler zu viel auf dem Spielfeld gestanden hatte. Der SC Freiburg legte gegen die Spielwertung Einspruch ein.
Lehnt das Registergericht die Löschung eines Vorstandsmitglieds wegen angeblichen Rücktritts ab, ist eine hiergegen gerichtete Beschwerde eines Vereinsmitglieds wegen fehlender unmittelbarer Rechtsbeeinträchtigung unzulässig.
Mehrere Reha-Sportvereine hatten eine zusätzliche Gesellschaft gegründet, die für die Vereine gegen Entgelt Verwaltungsaufgaben wahrnehmen sollte. Das OLG Brandenburg betrachtet ein derartiges Konstrukt als problematisch.
Einem Mitglied einer Sportschule wurde die Mitgliedschaft per Messangerdienst WhatsApp gekündigt. Die Kündigung erfüllte nicht die vereinbarte Schriftform.
Wird in einer Mitgliederversammlung das Rederecht eines Mitgliedes nicht zugelassen, kann dies zur Unwirksamkeit der auf der Versammlung gefassten Beschlüsse führen.
Ein Verein, dessen Mitglieder Workshops, Seminare, Förderprogramme und Networking-Möglichkeiten erhalten, gilt nicht allein aus diesen Gründen als wirtschaftlicher Verein nach § 22 BGB, sondern ist ein ideeller Verein nach § 21 BGB.
Die Vertretungsbefugnis eines Vereins im Verwaltungsverfahren hängt nicht von einer starren Mindestgröße des Vereins ab.
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Tätigkeit eines Hockeytrainers eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit darstellt. Dies ist je nach konkreter Ausgestaltung eine Frage des Einzelfalls und anhand einer Gesamtabwägung zu entscheiden.
Ein jahrelanges Mitglied wurde im Rahmen einer Mitgliederversammlung aus der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschlossen. Dieses habe durch sein Verhalten das vertrauensvolle Miteinander unter Feuerwehrkameraden irreparabel beschädigt.