Delegation von Aufgaben des Vereinsvorstandes an Dritte
Mehrere Reha-Sportvereine hatten eine zusätzliche Gesellschaft gegründet, die für die Vereine gegen Entgelt Verwaltungsaufgaben wahrnehmen sollte. Das OLG Brandenburg betrachtet ein derartiges Konstrukt als problematisch (OLG Brandenburg, Urt. v. 17.03.2022, Az. 10 U 16/21).
Was ist passiert?
Das Konzept sah unter anderem die Gründung mehrerer gemeinnütziger Sportvereine im Bereich des Reha-Sports sowie die Gründung einer weiteren Gesellschaft vor, die für die Vereine Aufgaben der Vereinsführung übernehmen sollte.
Insgesamt bildeten sich 15 Sportvereine. Sodann erfolgte die Gründung der Gesellschaft. Diese erhielt für die Übernahme der Verwaltungsaufgaben monatlich 20 % des erzielten Umsatzes des jeweiligen Vereins.
Wie beurteilt das OLG die Regelung?
…
Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.
Schon Mitglied? Hier einloggen:
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.