Ausschluss eines Mitglieds aus der Freiwilligen Feuerwehr

Feuerwehr
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Ausschluss eines Mitglieds aus der Freiwilligen Feuerwehr

Ein jahrelanges Mitglied wurde im Rahmen einer Mitgliederversammlung aus der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschlossen. Dieses habe durch sein Verhalten das vertrauensvolle Miteinander unter Feuerwehrkameraden irreparabel beschädigt.

Was ist passiert?

Das Feuerwehrmitglied war 18 Jahre lang Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr und wurde dort als Gerätewart eingesetzt. In dieser Funktion erlangte er zufällig Kenntnis über eine in den Jahresberichten nicht erwähnten Kameradschaftskasse, die für eine „unbürokratische Kameradschaftshilfe“ gedacht war.

Diese Kasse, über die die sonstigen Mitglieder nicht informiert waren, stieß dem hiesigen Antragssteller sauer auf. Er hing im Sommer 2020 ein an die Staatsanwaltschaft Kiel adressiertes Schreiben an das Schwarze Brett der Feuerwehr, in welchem Strafanzeige gegen den Wehrführer wegen des Verdachts der Geldwäsche und Unterschlagung von Vereinsgeldern erhoben wurde. Dass es sich hierbei zunächst nur um einen Entwurf einer Strafanzeige handelte, ließ sich dem Schriftsatz nicht entnehmen. Im September 2020 erfolgte sodann die tatsächliche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kiel. Das Strafverfahren wurde aber seitens der Behörde eingestellt. 

Im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde anschließend der Ausschluss des Mitglieds, welches den Vorwurf an das Schwarze Brett hing, mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen. Das Mitglied habe durch sein Verhalten gegen Vertrauenspflichten verstoßen, die auch entsprechend in der Satzung der Feuerwehr statuiert sind. Das Vertrauen sei hierdurch dauerhaft zerstört worden.

Gegen den Ausschluss leitete der Antragssteller ein gerichtliches Verfahren ein.

Wie entschied das Gericht?

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