Status eines Hockeytrainers im Amateursport
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Tätigkeit eines Hockeytrainers eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit darstellt. Dies ist je nach konkreter Ausgestaltung eine Frage des Einzelfalls und anhand einer Gesamtabwägung zu entscheiden (Beschluss v. 3.02.2022, Az. B 12 R 32/21 B).
Was ist passiert?
Gestritten wurde über die Frage, ob ein Trainer einer Hockeymannschaft ein selbstständiger Unternehmer ist oder einer abhängigen Beschäftigung nachgeht und somit sozialversicherungspflichtig ist. Das Verhältnis zwischen Trainer und Verein wurde als „selbstständiger Übungsleiter“ gewertet sodass Sozialversicherungsabgaben zunächst nicht abgeführt wurden. Bei einer Betriebsprüfung ist dieses Vorgehen aufgefallen. Der Verein wurde daraufhin aufgefordert, einen Betrag von etwa 54.000 EUR für die letzten Jahre nachzuzahlen, da die Beschäftigung des Trainers nicht selbstständig, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis darstelle.
Der Verein wehrte sich hiergegen vor den Sozialgerichten.
Wie entschied das Gericht?
…
Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.
Schon Mitglied? Hier einloggen:
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.