Kündigungserklärung per WhatsApp-Nachricht

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Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Kündigungserklärung per WhatsApp-Nachricht

Einem Mitglied einer Sportschule wurde die Mitgliedschaft per Messangerdienst WhatsApp gekündigt. Die Kündigung erfüllte nicht die vereinbarte Schriftform (Urteil des AG Kassel v. 15.03.2022, Az. 410 C 1583/22).

Was ist passiert?

Mit Formularvertrag vom 30.10.2018 trat die Klägern in die Sportschule des Beklagten ein. Dieser hatte zunächst eine Laufzeit von einem Jahr und enthielt Regeln über die Verlängerung und Kündigung, welche schriftlich zu erfolgen haben.

Aufgrund von zwischenmenschlichen Ungereimtheiten erklärte die Sportschule die Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages per WhatsApp-Nachricht vom 20.06.2019. Seitdem konnte das Mitglied nicht mehr an Veranstaltungen und Wettkämpfen der Sportschule teilnehmen, obwohl sie zuvor stets zuverlässig ihre Mitgliedsbeiträge beglich.

Die Klägerin begehrte daher die gerichtliche Feststellung, dass die Mitgliedschaft nicht wirksam durch die Kündigung beendet worden sei.

Wie entschied das Gericht?

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Bild: Stock-Fotografie-ID:1010023302 / stockcam

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