Dorfladen als Verein: Ideeller Zweck oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?
Vor dem OLG Stuttgart war ein Verfahren anhängig, in dem es um die Frage ging, ob ein Verein, der einen Dorfladen betreibt, noch einen Idealverein gemäß § 21 BGB darstellt (OLG Stuttgart, Beschluss v. 11.01.2022, Az. 8 W 233/21).
Worum geht es?
In einer Gemeinde in der Nähe von Stuttgart haben sich Bürgerinnen und Bürger zusammengeschlossen, um eine nachhaltige Einkaufsmöglichkeit in der Ortsmitte zu schaffen. Das Geschäft soll ehrenamtlich und in Form eines Vereins betrieben werden. Hierdurch soll eine ortsnahe Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs von lokalen Erzeugern ermöglicht werden sowie das gesellschaftliche Zusammenleben im Dorf gestärkt werden.
In der Vereinssatzung wurde festgeschrieben, dass der Verein nicht gewinnorientiert und daher nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 22 BGB ausgerichtet sei. Im Falle von bilanziellen Überschüssen würden diese im Sinne des Vereinszwecks verwendet werden.
Im April 2021 wurde vom Amtsgericht Stuttgart die Anmeldung als Idealverein zurückgewiesen, weil davon auszugehen sei, dass kein Idealverein, sondern ein wirtschaftlicher Verein nach § 22 BGB vorliege. Nachdem einer Beschwerde nicht abgeholfen wurde, wendeten sich die Beschwerdeführer an das OLG Stuttgart.
Wie entschied das Gericht?
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Foto: IMAGO / Volker Preußer / 99155196
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