Beachvolleyballerinnen scheitern mit Schadensersatzklage

Die Klage der Beachvolleyball-Spielerinnen Behrens/Tillmann auf Schadensersatz wird abgewiesen.
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Beachvolleyballerinnen scheitern mit Schadensersatzklage

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies eine Schadensersatzklage von Beachvolleyballerinnen ab, die wegen ihrer Nicht-Nominierung zu internationalen Wettbewerben den Verlust ihrer Startgelder beklagt hatten (Urteil v. 28.04.2022, Az. 11 U 169/20).

Was ist passiert?

Die Sportlerinnen sind hauptberuflich als Beachvolleyballerinnen tätig. Der Beklagte ist Mitglied des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und einziges deutsches Mitglied des Volleyballverbandes (FIVB). Dieser Verband veranstaltet internationale Beachvolleyballturniere unterschiedlicher Schwierigkeitsklassen.

Die Klägerinnen haben bei dem Beklagten Kader-bzw. Athletenvereinbarungen unterschrieben, in denen sie sich den Regelungen des Beklagten und seinem Nominierungsrecht unterwarfen. Der Beklagte hatte bestimmt, welche Spielerinnen im National- und Perspektivteam eingesetzt werden könnten und hat diese Spielerinnen sodann vorrangig bei internationalen Beachvolleyball-Turnieren angemeldet. Die hiesigen Klägerinnen gehörten nicht zu seiner Auswahl.

Mit ihrer Nicht-Nominierung wollten sich die Sportlerinnen nicht abfinden und erhoben eine Schadensersatzklage gegen den Beklagten. Dieser hätte die beiden Spielerinnen insbesondere aufgrund ihrer hohen Weltranglisten-Punkte zu den Turnieren nominieren müssen. Seine Auswahl sei daher fehlerhaft gewesen.

Wie entschied das Gericht?

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Foto-Credit: IMAGO / Beautiful Sports / 41971508

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