300 Euro Energiegeld: Ein Überblick

Energiegeld
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

300 Euro Energiegeld: Ein Überblick

Die Bundesregierung hat angesichts des erheblichen Anstiegs der Energiekosten ein einmaliges Energiegeld in Höhe von 300 Euro für Beschäftige beschlossen. Vereine sollten prüfen, wem sie das Geld auszahlen müssen.

Wie ist der Ablauf?

Die Einmalzahlung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger soll im September über die Lohnabrechnung ausgezahlt werden. Jeder einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1-5 eingruppiert ist, soll das Geld von seinem Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Der Zuschuss unterliegt der Einkommenssteuer. Nur wessen Gehalt unter dem Grundfreibetrag bleibt, erhält die volle Summe.

Der Arbeitgeber bekommt die Pauschale anschließend mittels einer Verrechnung mit der Lohnsteuer vom Finanzamt erstattet. Der Arbeitgeber behält die Pauschale von der nächsten Lohnsteuerzahlung ein. Sollte der ausgezahlte Betrag höher als die abzuführende Lohnsteuer sein, wird der Betrag vom Finanzamt erstattet.

Wer erhält die Einmalzahlung?

Die Zahlung erhalten alle einkommenssteuerpflichtigen Beschäftigten, die zum 1.09.2022 bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. Eine Einkommensgrenze gibt es hierbei nicht. Auch Minijobber („450-Euro-Jobs“) oder kurzfristig Beschäftigte bekommen die Zahlung.

Minijobber müssen ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Beschäftigungsverhältnis handelt und keine andere Hauptbeschäftigung besteht, damit keine zweifache Auszahlung erfolgt.

Nicht vom Energiegeld profitieren Praktikanten und Ehrenamtler, sofern ihre Einkünfte unterhalb des Ehrenamtsfreibetrags, bis zu 840 Euro im Jahr, liegen.

Praxishinweis

Prüfen sie als Vereinsführung zeitnah, wem sie die Energiepauschale auszuzahlen haben. Bei Fragen oder Unsicherheiten helfen wir von vereinfacher.de gerne weiter.

Energiepreispauschale – Wichtiges Update!

Das Bundesfinanzministerium hat ein FAQ veröffentlicht, das zahlreiche Fragen zur neuen Pauschale klärt. Welche Fragen das genau sind und wo jetzt mehr Klarheit herrscht, das haben Euch Steuerberaterin Heide Bley und Fachanwalt Thomas Krüger in diesem Video von Vereinfacher.de eingeordnet.

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