Zuschüsse einer Gemeinde und vorherige Fragen zur Weltanschauung

Zuschüsse oder Förderungen
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Zuschüsse einer Gemeinde und vorherige Fragen zur Weltanschauung

Eine Gemeinde darf eine finanzielle umweltpolitische Zuwendung nicht davon abhängig machen, ob der Empfänger sich vorher von einer Weltanschauungsgruppierung distanziert (BVerwG, Urt. v. 6.04.2022, Az. 8 C 9.21).

Was ist passiert?

Die Stadt München hatte vor mehreren Jahren ein Fahrrad-Förderprogramm gestartet. So konnten Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen Anträge auf Förderung stellen. Mit dem Antrag sandte die Stadt den Antragsstellern eine Schutzerklärung zu, die sie zusätzlich unterzeichnen mussten. In der Schutzerklärung sollten die Antragssteller erklären, die Lehre der Organisation „Scientology“ nicht anzuwenden, zu verbreiten oder entsprechende Kurse oder Seminare zu besuchen.

Eine Antragstellerin, die eine Zuwendung für ein Pedelec beantragte, reichte ihren Förderantrag ohne Unterzeichnung der Schutzerklärung ein, woraufhin ihr Antrag abgelehnt worden ist. Hiergegen legte die Antragstellerin Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab, während in zweiter Instanz der Verwaltungsgerichtshof der Klägerin recht gab.

Urteil des BVerwG

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