Vereinsrecht

Anordnung eines Waffenverbotes wegen Nähe zu salafistischen Vereinen

Im März 2021 wurden vom Bundesinnenministerium mehrere Vereine verboten, die sich mit ihrer Tätigkeit im extremistisch-salafistischen Spektrum bewegten. Eine Person, die nachweislich diesen Vereinen nahestand, erhielt im Anschluss ein behördlich angeordnetes Waffenbesitzverbot. Hiergegen wehrte sie sich schließlich vor dem Verwaltungsgericht.