Aktivistengruppe ‘‘Letzte Generation‘‘ eine kriminelle Vereinigung?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Aktivistengruppe ‘‘Letzte Generation‘‘ eine kriminelle Vereinigung?

Die von der Berliner Justizsenatorin in Auftrag gegebene Prüfung zur Einstufung der Aktivistengruppe gelangt zu dem Ergebnis, dass die ‘‘Letzte Generation‘‘ keine kriminelle Vereinigung ist.

Worum geht es?

Im Mai bat die Berliner Justizsenatorin, die gerade frisch ihr Amt angetreten hatte, um eine rechtliche Prüfung der bereits zuvor umstrittenen Frage, ob es sich bei der ‘‘Letzten Generation‘‘ um eine kriminelle Vereinigung im Sinne des Strafgesetzbuches handele. Gemäß § 129 I StGB besteht eine solche dann, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Zuvor hatten die Berliner Strafverfolgungsbehörden den Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung abgelehnt.

In Betracht zog die Justizsenatorin eine solche Bewertung, da die Mitglieder der ‘‘Letzten Generation‘‘ sich seit geraumer Zeit regelmäßig dazu verabreden, Straßen durch Sitzblockaden zu versperren, um auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam zu machen. Auch weitere Protestaktionen wie Festkleben in Fußball-Stadien oder an Kunstobjekten wurden bereits durchgeführt.

Dass diese Aktionen regelmäßig den Straftatbestand der Nötigung nach § 240 StGB erfüllen, haben Gerichte in der Vergangenheit mehrfach bestätigt; auch eine mögliche Rechtfertigung wegen Notstandes gemäß § 34 StGB wird ganz überwiegend verneint. Wegen der organisierten und wiederholten Begehung von Straftaten, könnte die Einordnung demnach zu Lasten der ‘‘Letzten Generation‘‘ ausfallen.

Wie fiel die Prüfung aus?

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Bildnachweis: Jacob Lund, Stock-Fotografie-ID: 1408452222

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