Staatliche Neutralitätspflicht durch Vereinsmitgliedschaft verletzt?
Eine Stadt in Bayern engagierte sich als Mitglied im Verein „Allianz gegen Rechtsextremismus“, um ein politisches Zeichen gegen Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit zu setzen. Eine Stadtratsfraktion beantragte daraufhin den Austritt aus dem Verein, da die Mitgliedschaft ihrer Ansicht nach die staatlich zu wahrende Neutralitätspflicht verletze.