Privat-Kita: Kein Aufnahmezwang durch Stadt

Kindergarten
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Privat-Kita: Kein Aufnahmezwang durch Stadt

Das Jugendamt kann eine private Kindertagesstätte nicht dazu verpflichten, ein bestimmtes Kind aufzunehmen (VG Münster, Beschl. V. 06.07.2023, Az. 6 L 558/23).

Worum geht es?

Die Antragsteller hatten über den Kita-Navigator der Antragsgegnerin Betreuungsbedarf für ihr dreijähriges Kind zum 01.08.2023 angemeldet. Das Kind war in dem Verfahren jedoch nicht berücksichtigt worden. Die Eltern stellten daher einen Eilantrag auf Aufnahme. Das Gericht gab diesem statt. Im Laufe des Verfahrens bot die Stadt Münster einen etwa drei Kilometer von der Wohnung entfernten Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte an.

Diesen Platz nahmen die Eltern jedoch nicht in Anspruch, sondern beantragten erneut eine einstweilige Anordnung unter anderem mit der Begründung, sie hätten in der Zwischenzeit einen für sie günstigeren Betreuungsplatz in einer von einem privaten Träger betriebenen Kindertagesstätte gefunden. Die Stadt Münster sei verpflichtet, auf den Träger daraufhin einzuwirken, dass ihr Kind in dieser Kindertagesstätte betreut werde.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis:kali9/Stock-Fotografie-ID:920513624

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