Nutzungsrecht für Vereinslogo: Weiternutzung trotz Ausschluss des Urhebers?
Erlaubt ein Vereinsmitglied dem Verein die Nutzung eines von ihm gestalteten Logos, ist das Fortbestehen dieses Nutzungsrechts nicht von der weiteren Mitgliedschaft im Verein abhängig (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 16.05.2023, Az. 11 U 61/22).
Worum geht es?
Der Kläger ist Mitglied eines Vereins, der aus Fans der Filmreihe „Star Wars“ besteht. Es kam zu einem Zerwürfnis zwischen ihm und den Beklagten, weiteren Mitgliedern und Organisatoren des Vereins. Das Zerwürfnis endete mit dem Ausschluss des Klägers aus dem Verein.
Der Kläger hatte für den Verein ein Logo gestaltet, welches auch nach dem Ende seiner Mitgliedschaft weiter vom Verein genutzt wird. Mit seiner Klage begehrt er unter anderem, den Beklagten die Nutzung dieses Logos zu untersagen.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, weshalb der Kläger vor dem OLG Frankfurt am Main in Berufung ging.
Wie entschied das Gericht?
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