50 + 1 Regel: Bundeskartellamt will DFL grünes Licht geben

50+1
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

50 + 1 Regel: Bundeskartellamt will DFL grünes Licht geben

Der Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) hatte dem Bundeskartellamt einen Kompromissvorschlag zur künftigen Umsetzung der sogenannten 50 + 1-Regel unterbreitet. Das Bundeskartellamt beabsichtigt nun die darauf folgende Satzungsänderung für bindend zu erklären und das Verfahren auf dieser Grundlage abzuschließen.

Worum geht es?

Die 50 + 1-Regelung besagt im Grundsatz, dass die Entscheidungsmehrheit bei einem Investoreneinstieg immer beim Stammverein bleiben muss; Kapitalanlegen dürfen also nicht die Stimmenmehrheit in den Kapitalgesellschaften übernehmen, in die die Fußballvereine ihre Profimannschaften ausgelagert haben. Mindestens 50 % der Stimmanteile plus eine Stimme müssen bei den Vereinen bleiben. Ziel ist demnach, dass in der Bundesliga „vereinsgeprägte“ Klubs teilnehmen.

Nach dem bisherigen Stand durfte jedoch ein Investor, der einen Verein mehr als 20 Jahre in erheblichem Umfang unterstützt hat, diesen auch kontrollieren. Diese Förderausnahme sah das Bundeskartellamt jedoch kritisch: Stünden einigen Klubs größere Möglichkeiten zur Verfügung, dürfte dies den Wettbewerb eher verzerren, als tatsächlich ausgleichen. Im Verfahren zur kartellrechtlichen Einschätzung zu dieser Regel hat die DFL Zusagen angeboten, um die Bedenken des Bundeskartellamts auszuräumen.

Wie in dem Artikel vom 20.03.2023 berichtet, solle es in Zukunft unter anderem keine weiteren Förderausnahmen von der 50 + 1-Regelung geben. Für die Klubs, die in der Vergangenheit von der Regel profitiert haben, soll allerdings ein Bestandsschutz gelten. Dieser solle aber nur dann greifen, wenn dem Stammverein mindestens ein Sitz in den Gremien der für den Profifußball ausgegliederten Kapitalgesellschaft zur Verfügung gestellt wird.

Einschätzung des Bundeskartellamts

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Bildnachweis: IMAGO / Mika Volkmann / 5071921

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