Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag: Erfüllung von Nachweispflichten
Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26 und 26a EStG setzen voraus, dass die Tätigkeiten nebenberuflich bei einem begünstigten Arbeitgeber ausgeübt werden. Die Nachweise, dass die Voraussetzungen vorliegen, muss der Verein erbringen.