Blut- und Gewebetransporte durch Verein: Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Blut- und Gewebetransporte durch Verein: Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes?

Für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes kommt es nicht darauf an, ob die Leistung direkt an die begünstigte Person erbracht wird, sondern ob diese von der Leistung unmittelbar profitiert (BFH, Urt. v. 05.04.2023, Az. V R 14/22).

Worum geht es?

Die Beteiligten streiten sich um die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die vom Kläger in 2014 bis 2016 durchgeführten Blut- und Gewebetransporte.

Der Kläger ist ein Verein, dessen Zweck unter anderem die Hilfe für verletzte, kranke und behinderte Menschen vorsieht. Er transportierte unter anderem Blut- und Gewebeproben von Arztpraxen oder Krankenhäusern zu Laboren. Vertragsbeziehungen bestanden lediglich zwischen dem Kläger sowie den Krankenhäusern, Ärzten und Laboren, nicht aber zu den Patienten, deren Proben transportiert wurden.

In den maßgeblichen Umsatzsteuererklärungen gab der Kläger unter anderem Umsätze zum ermäßigten Steuersatz aus Blut- und Gewebetransporten an. Nach einer Außenprüfung ging das Finanzamt davon aus, dass die Umsätze nicht dem gemäß § 12 II Nr. 8 a) UstG ermäßigten, sondern dem Regelsteuersatz unterliegen. Die Transportleistungen kämen nicht unmittelbar dem begünstigten Personenkreis zugute, sondern seien gegenüber Dritten erbracht worden. Es seien daher nicht unmittelbar satzungsmäßige Zwecke erfüllt worden.

Es erließ daraufhin einen geänderten Steuerbescheid, gegen welchen der Kläger Einspruch erhob. Das Finanzamt wies diesen zurück, weshalb der Kläger vor das Finanzgericht zog. Dieses nahm an, dass die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs nach § 66 AO erfüllt seien.

Das Finanzamt rügt diese Sichtweise mit seiner Revision. Für die Annahme einer Wohlfahrtspflege müssten die Hilfeleistungen zumindest faktisch unmittelbar gegenüber dem Hilfsbedürftigen erbracht werden. Daran fehle es, wenn eine Laborleistung als reine Vorbereitungsleistung gegenüber einem Krankenhaus als Dritten erbracht werde.

Wie hat das Gericht entschieden?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Bildnachweis: Harto Tompel, Stock-Fotografie-ID: 1392842989

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar