Bestätigung von Verbot des Islamisten-Vereins Ansaar International

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Bestätigung von Verbot des Islamisten-Vereins Ansaar International

Da die humanitären Hilfeleistungen in terroristisch kontrollierte Krisengebiete der Salafistenvereinigung Ansaar International sämtliche Verbotsgründe erfüllt, war das Vereinsverbot rechtmäßig (BVerwG, Urt. v. 21.08.2023, 7 A 1.22).

Worum geht es?

Ansaar International ist ein deutscher Verein, der angab, als Hilfsorganisation Menschen in Krisengebieten wie Syrien, Palästina oder Afghanistan zu unterstützen. Sie sammelten schwerpunktmäßig in der islamischen Gemeinschaft Geld und Sachspenden. Zeitweise besaß der Verein sogar den Gemeinnützigkeitsstatus.

Wegen Verflechtungen mit der radikal-islamistischen Szene wurde Ansaar International unter anderem vom Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen beobachtet. Gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht klagte der Verein erfolglos.

2019 fanden bundesweit Razzien in den Geschäftsstellen des Vereins statt. Die Ermittler gingen dem Verdacht nach, dass die Organisation unter dem Deckmantel der humanitären Hilfeleistungen indirekt terroristische Vereinigungen in Krisengebieten unterstütz habe.

Bundesinnenminister Horst Seehofer verbot den Verein daraufhin 2021. In der Begründung hieß es, die Vereinigung Ansaar International e. V. richte sich gegen Gedanken der Völkerverständigung, die verfassungsmäßige Ordnung und verfolge gegen die Strafgesetze gerichtete Zwecke und Tätigkeiten. Die generierten Spenden würden entgegen eigener Angaben nicht nur für humanitäre Zwecke, sondern insbesondere zur Unterstützung terroristischer Organisationen verwendet.

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Bildnachweis: FG Trade Latin/Stock-Fotografie-ID: 1435661969

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