Deutsche Umwelthilfe e. V. gegen BMW: Zweite Niederlage bei Klimaklage

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Deutsche Umwelthilfe e. V. gegen BMW: Zweite Niederlage bei Klimaklage

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. will erreichen, dass der Münchner Autobauer BMW den Verkauf von Benzin- und Dieselautos ab 2030 einstellt und bis dahin die CO2-Emissionen reduziert. In der ersten Instanz sind die Naturschützer bereits gescheitert (LG München, Urt. v. 07.02.2023, Az. 3 O 12581/21). Das OLG München macht deutlich, dass auch die Berufung keine Erfolgsaussichten hat.

Worum geht es?

Die Deutsche Umwelthilfe machte Anfang des Jahres vor dem Landgericht München geltend, dass der PKW-Vertrieb des beklagten Automobil-Herstellers BMW zur Treibhausgasemissionen führte, die zwingende rechtswidrige Eingriffe in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellten. Produktion und Vertrieb der PKW seien daher, zeitlich gestaffelt, auf ein Höchstmaß an Treibhausgasemissionen zu begrenzen. Ein darüber hinausgehender Vertrieb sei zu untersagen.

Sie berief sich auf das Bundesverfassungsgericht, welches in einer Grundsatzentscheidung aus 2021 die Schutzpflicht des Staates für seine Bürgerinnen und Bürger betont hat. Hierzu gehöre auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis: badahos, Stock-Fotografie-ID: 1130912943

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