Keine Rücknahme von Elektroaltgeräten: Umwelthilfe e. V. verklagt große Lebensmittelhändler

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Keine Rücknahme von Elektroaltgeräten: Umwelthilfe e. V. verklagt große Lebensmittelhändler

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. wirft sieben Handelsunternehmen Verstöße gegen die gesetzliche Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott vor. Bei den zuständigen Landgerichten wurde Klage eingereicht.

Worum geht es?

Innerhalb von 10 Jahren stieg die Menge der neu gekauften Elektrogeräte in Deutschland um 56 Prozent. 2019 lag sie in Tonnen gerechnet bei knapp 2,6 Millionen. Damit einher geht ein immenser Ressourcen- und Energieaufwand. In Folge der Herstellung und Reparatur dieser Geräte fallen etwa 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr an. Hiervon werden nicht einmal 39 Prozent korrekt gesammelt, obwohl 65 Prozent vorgeschrieben sind. Der Großteil wird illegal entsorgt oder exportiert. Nicht mal ein Prozent der gesammelten Altgeräte wird für eine erneute Verwendung aufbereitet.

Laut der Deutschen Umwelthilfe e. V. ist ein Grund für die niedrigen Sammelmengen das geringe Engagement des Handels bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten. Bei Testbesuchen habe sie festgestellt, dass kein Elektroschrott zurückgegeben werden konnte. Dabei seien Lebensmitteleinzelhändler, die neue Elektrogeräte auf einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern verkaufen, seit über einem Jahr gesetzlich zur Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte verpflichtet. Betroffen sind die Unternehmen Aldi Nord, Aldi Süd, Lidl, Netto-Marken-Discount, Rossmann und Franchisenehmer der Handelsketten Edeka und Rewe.

Im Rechtsstreit zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektroschrott hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. zwei Klagen gegen die Supermarktketten Rewe und Norma vor dem Landgericht Köln und dem Landgericht Nürnberg-Fürth erfolgreich beendet. Die Gerichte haben die Rechtsauffassung bestätigt, dass die Supermärkte dazu verpflichtet sind, ausgediente Elektrogeräte von Verbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen.

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. pocht nun auf Nachbesserungen am Gesetz, am besten noch in dieser Legislaturperiode. Zudem müssten die Bundesländer ihren Vollzugsaufgaben nachkommen, Verstöße sanktionieren und dafür sorgen, dass das Gesetz ernst genommen werde. Bis dahin setze sie weiterhin auf eigene Kontrollen, rechtliche Maßnahmen und die Aufklärung von den Verbrauchern.

Praxishinweis

Seit dem 01.07.2022 sind Lebensmittelgeschäfte und Discounter zur Rücknahme von Elektrogeräte verpflichtet. Die Rücknahmeangebote unterscheiden sich nach Gerätegrößen. Dies gilt auch für den Online-Handel.

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Bildnachweis: baranozdemir, Stock-Fotografie-ID: 185234332 

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