Waffenschein für Mitglieder der ‘‘Grauen Wölfe‘‘?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Waffenschein für Mitglieder der ‘‘Grauen Wölfe‘‘?

Die türkische Organisation sei rechtsextremistisch, weshalb man den Mitgliedern der ‘‘Grauen Wölfe‘‘ aller Voraussicht nach die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen dürfe, so das VG Köln in einem Eilverfahren (VG Köln, Beschl. v. 24.07.2023, Az. L 285/23).

Worum geht es?

‘‘Graue Wölfe‘‘ ist die Bezeichnung für türkische Rechtsextremisten wie Mitglieder der Partei der Nationalistischen Bewegung oder der Partei der Großen Einheit. Sie haben in der Vergangenheit zahlreiche Gewalttaten und Morde begangen. Sich selbst bezeichnen sie als Idealisten.

Die Ideologie ist der türkische Rechtsextremismus. Als Feindbilder sehen die Grauen Wölfe die kurdische Arbeiterpartei PKK und jegliche Kurden, die eine ‘‘Gefahr‘‘ für die Türkei darstellen. Ziel ist eine sich vom Balkan über Zentralasien bis ins chinesische Autonome Gebiet Xinjiang erstreckende Nation, die alle Turkvölker vereint, zu erschaffen.

In Deutschland wird die Partei durch drei Dachorganisationen vertreten, welcher bundesweit mehr als 18.500 Mitglieder angehören. Der größte Dachverband ist die Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland (ADÜTDF) mit über 9.000 Mitgliedern. Auch hier sind die Grauen Wölfe in Parteien mit dem Ziel aktiv, die deutsche Politik im eigenen Sinn zu beeinflussen.

Zwei dieser Mitglieder des ADÜTDF stellten nun einen Eilantrag gegen den Widerruf einer zuvor erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis: Paul Bradbury, Stock-Fotografie-ID:169726532

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