Notarielles Online-Verfahren für Vereinsanmeldungen

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Notarielles Online-Verfahren für Vereinsanmeldungen

Seit dem 01.08.2023 ist der nächste Meilenstein zur Digitalisierung des Notariats erreicht: GmbH-Sachgründung, Beurkundung einstimmiger GmbH-Gesellschafterbeschlüsse und Anmeldungen zum Vereinsregister können seitdem online erledigt werden.

Worum geht es?

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Einführung eines notariellen Online-Verfahrens für GmbH-Gründungen und Anmeldungen zum Handelsregister beschlossen. Durch das Gesetz werden die Vorgaben der EU-Digitalisierungsrichtlinie  (EU) 2019/1151 in nationales Recht umgesetzt. Die Eckpfeiler des notariellen Online-Verfahrens sind nach dem Gesetz eine Videokonferenz mit dem Notar, sichere digitale Identifizierung und elektronische Unterschriften.

Alle Beurkundungen oder Beglaubigungen können von jetzt an in einer Videokonferenz mit dem Notar vorgenommen werden. Benötigt werden ein Smartphone mit der kostenfreien Notar-App, ein Computer oder Tablet sowie ein gültiges Ausweis- und Lichtbilddokument mit Online-Funktion. Die Vertraulichkeit der Daten soll dabei genau so gewährleistet sein, wie bei einem Besuch vor Ort.

Am Beginn der Videokonferenz steht die Identifizierung der Beteiligten. Wenn alle Beteiligten identifiziert sind, wird die notarielle Urkunde wie gewohnt verlesen. Jetzt können offene Fragen geklärt und gegebenenfalls Änderungen vorgenommen werden. Sobald alles geklärt ist, wird die Urkunde unterzeichnet. Von dem Notar wird die elektronische Urkunde dann elektronisch zur zuständigen Stellen versandt.

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Bildnachweis: MicroStockHub/Stock-Fotografie-ID: 931524202

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