Finanzamt entzieht dem DFB die Gemeinnützigkeit
Dem Deutschen-Fußball-Bund (DFB) droht eine Steuernachzahlung in Millionenhohe.
Dem Deutschen-Fußball-Bund (DFB) droht eine Steuernachzahlung in Millionenhohe.
Nachdem im Herbst 2022 zahlreiche Abmahnungen bei deutschen Webseitenbetreibern eingegangen waren, da sie für ihre Schriftarten Google Fonts in die Webseiten eingebunden hatten, hat das Amtsgericht Charlottenburg über die Begründetheit solcher Schadensersatzansprüche entscheiden.
Wenige Tage vor Fristende für die Abgabe der Grundsteuererklärung haben bisher 57 % der Eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Dies teilte das Bundesfinanzministerium mit.
Mitgliedsbeiträge für einen Reha-Verein, der die ärztlich verordneten Kurse in einem Fitnessstudio durchführt, zählen zu den als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennenden Heilbehandlungskosten. Zwingend hinzu zu buchende Wellness- und Spa-Kosten sind jedoch hiervon ausgenommen.
Ab dem 01.01.2023 besteht auch für Vereine die Verpflichtung zur Eintragung im Transparenzregister. Für eingetragene Vereine hat der Gesetzgeber jedoch Erleichterungen vorgesehen.
Für die Frage der Erkennbarkeit einer Person auf einem veröffentlichten Lichtbild kommt es maßgeblich auf die konkrete Zweckbestimmung und den sich daraus ergebenden Verwertungskontext an.
Für eine Nennung im Verfassungsschutzbericht müssen hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, um einer Vereinigung verfassungsfeindliche Bestrebungen und Tätigkeiten zuschreiben zu können.
Die Klimastiftung MV weigerte sich, die Namen der am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen zu nennen. Auch vor dem Bundesverfassungsgericht ist sie gescheitert.
Private Ersatzschulen finanzieren sich unter anderem durch Schulgeldbeiträge der Eltern. Eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern darf nicht durch die Höhe der Beitragszahlungen gefördert werden.
Eine Verbotsverfügung gegen einen Verein betrifft nicht die individuelle Rechtsstellung natürlicher Personen, sondern die Rechtsstellung der verbotenen Vereinigung als einer Gesamtheit von Personen.