Umweltschutzorganisation unterliegt: Den Haag hebt historisches Klimaurteil auf
Die niederländische Klimaschutzorganisation Milieudefensie hatte 2021 den Tankstellenkonzern Shell verklagt und Recht bekommen. Das Urteil wurde nun von dem Gerichtshof Den Haag aufgehoben (Gerechtshof Den Haag, Urt. v. 12.11.2024, Az. 200.302.332/01).
Worum geht es?
2021 verklagte die niederländische Umweltschutzorganisation Milieudefensie neben 17.379 Einzelklägern den Konzern Royal Dutch Shell auf Reduzierung seiner Kohlendioxid-Emissionen entsprechend den Zielsetzungen des Übereinkommens von Paris.
Milieudefensie sieht die Verantwortung von Shell als sehr weitreichend an. Das Unternehmen habe die Verpflichtung, nicht nur den Energieverbrauch bei der Förderung zu minimieren, sondern auch auf die Abnehmer Einfluss zu nehmen. So trage Shell etwa eine Verantwortung dafür, die Verbreitung von E-Autos zu unterstützen, indem man beispielsweise mehr grünen Strom statt Erdgas produziere.
Shell verteidigte sich unter anderem mit dem Argument, dass sich die gesamte Gesellschaft anstrengen müsse, um die Wirtschaft ökologisch umzubauen. Es sei falsch, die Last einfach einer Firma aufzubürden, zumal Shell nicht gegen spezifische Vorschriften verstoßen habe.
Das Gericht sah die Interessen der Einzelpersonen bereits als durch die klagenden Umweltorganisation vertreten und sprach den 17.379 Einzelklägern daher eine Klagebefugnis ab. Es erklärte Sammelklagen für unzulässig, soweit sie dem Interesse der gesamten Weltbevölkerung an der Eindämmung des durch Kohlendioxid-Emissionen verursachten Klimawandels dienten.
Im Übrigen gab es der Klage mit Urteil vom 26.05.2021 weitgehend statt und verpflichtete den Konzern mit sofortiger Rechtswirkung dazu, seine Kohlendioxid-Emissionen bis zum Jahr 2030 um netto 45 % im Vergleich zum Jahr 2019 zu senken. Dieses Urteil galt zuletzt als „historisches Klimaurteil“.
Shell legte hiergegen Berufung ein.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Thx4Stock, Stock-Fotografie-ID: 1671131571
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