Wann kann einem Verein die Straftat eines Angestellten zugerechnet werden?
Die Begehung einer Straftat steht nicht mehr in einem inneren Zusammenhang mit der übertragenen Tätigkeit, wenn diese ohne ersichtlichen Grund oder Provokation erfolgt und auch ein außenstehender Beobachter die Tätigkeit nicht als Teil der übertragenen Aufgabe auffasst (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 16.10.2024, Az. 9 U 85/22).
Worum geht es?
Ein Sportverein veranstaltet jährlich am Abend des 1. Weihnachtstages im Gemeindezentrum ein Weihnachtskonzert, bei dem eine Band auftritt und Eintritt verlangt wird. Von der Gemeinde erhielt der Verein die Auflage, durch Sicherung des Zugangs und Überwachung der Ordnung im Saal die Sicherheit im Veranstaltungssaal zu gewährleisten. Hierfür wurde der Beklagte, der Schwager eines Vereinsmitglieds, beauftragt, weil er bereits Erfahrung im Sicherheitsbereich hatte.
Auf dem Parkplatz des Gemeindehauses fand zu einem späteren Zeitpunkt an dem Abend eine Schlägerei statt. Der Kläger wollte einem der Beteiligten mit einem Axtstiel zur Hilfe kommen. Der Beklagte nahm dies wahr und fixierte den Kläger daraufhin am Kofferraum eines parkenden Autos. Es entstand daraufhin ein Handgemenge, welches damit endete, dass der Kläger am Boden lag und einen Schädelbasisbruch erlitt.
Der Kläger hat den Beklagten sowie den Sportverein gemeinsam auf Schmerzensgeld verklagt.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: photoman, Stock-Fotografie-ID: 1784325697
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