Vereinfachung der schriftlichen Beschlussfassung
Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Es enthält zwei Änderungen im Vereinsrecht der §§ 21 ff. BGB zur schriftlichen Beschlussfassung.
Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Es enthält zwei Änderungen im Vereinsrecht der §§ 21 ff. BGB zur schriftlichen Beschlussfassung.
Regelt die Vereinssatzung, dass ein mehrgliedriger Vorstand nur beschlussfähig ist, wenn eine bestimmte Anzahl von Vorstandsmitgliedern bei der Sitzung anwesend ist, bezieht sich das nur auf den amtierenden Vorstand.
Nachdem der EuGH die strengen Transferregeln des Weltfußballverbandes FIFA gekippt hat, stellt sich nun die Frage: Wie sieht eigentlich die Zukunft des Fußballgeschäfts aus?
Die Bündelung der internationalen Werbe- und Medienrechte an FIS-World-Cup-Veranstaltungen ist kartellrechtswidrig.
Soziale Arbeit ist anders als karikative Arbeit nicht vom Tendenzschutz des § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG erfasst. Betriebsräte können deshalb in einem Unternehmen mit dem Schwerpunkt soziale Arbeit uneingeschränkt agieren.
Einem Minderheitsbegehren nach § 37 Abs. 1 BGB kann nur durch die tatsächliche Einberufung der Mitgliederversammlung durch das nach der Satzung hierfür zuständige Organ begegnet werden.
Die vom EU-Recht gewährte Freizügigkeit der Spieler und der Wettbewerb zwischen den Vereinen wird durch die FIFA-Transferregeln zum Teil eingeschränkt.
Das Urheberrecht erfährt zugunsten der Nutzung von Text und Data Mining Verfahren eine Schrankenbestimmung, um Inhalte im Interesse der Wissenschaft zu sammeln und auszuwerten.
Ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Vorstandsmitglieds ist gegeben, wenn dem Verein eine Fortsetzung des Organverhältnisses mit dem Vorstandsmitglied bis zum Ende seiner Amtszeit nicht zugemutet werden kann.
Ein abgelehnter Bewerber klagte aufgrund einer Stellenausschreibung zu “Digital Native“ erfolgreich auf Altersdiskriminierung.