Unfallversicherung bei ehrenamtlichem Auftritt im Chor

Chor
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Unfallversicherung bei ehrenamtlichem Auftritt im Chor

Ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchors ist bei einem öffentlichen Adventssingen unfallversichert (BSG, Urteil v. 8.12.2022, Az. B 2 U 19/20 R).

Was ist passiert? 

Die Klägerin ist Mitglied eines Frauenchors, welcher in den Räumlichkeiten einer Kirchengemeinde ein öffentliches Adventssingen veranstaltete. Der Auftritt erfolgte nach Absprache und Einverständnis mit dem Pfarrer der Kirchengemeinde. Zuwendungen oder Aufwandsentschädigungen erhielten die Mitglieder des Chors für ihren Auftritt nicht. 

Auf dem Weg zu der Veranstaltung verunglückte die Klägerin mit ihrem PKW aufgrund einer glatten Fahrbahn und verletzte sich hierbei schwer. Die zuständige Berufsgenossenschaft verneinte einen Versicherungsschutz der Klägerin. Auch die für ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte zuständige und beklagte Unfallkasse lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls mangels Versicherungsschutzes ab. 

Entscheidung des BSG 

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Bildnachweis: killerbayer / iStock/ 466666724

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