Gesetzentwürfe zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht

Virtuelle Mitgliederversammlung
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Gesetzentwürfe zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht

Mittlerweile liegen zwei Gesetzentwürfe vor, durch die eine virtuelle Teilnahme an der Mitgliederversammlung auch ohne Satzungsregelung ermöglicht werden soll.

Worum geht es? 

Mitgliederversammlungen haben im Vereinsrecht grundsätzlich als Präsenzveranstaltung stattzufinden. Die Abhaltung von virtuellen Mitgliederversammlungen ist derzeit nur dann möglich, wenn die Satzung des Vereins dies ausdrücklich vorsieht oder alle Mitglieder einer digitalen Durchführung ausdrücklich zustimmen.

Während der Covid-19-Pandemie gab es hiervon zum Zwecke des Gesundheitsschutzes eine gesetzlich vorgesehene Ausnahmeregelung, dass die Mitgliederversammlung auch dann im elektronischen Weg durchgeführt werden konnte, wenn eine solche Satzungsregelung nicht bestand. 

Mittlerweile setzt sich in der Politik die Überzeugung durch, dass es angesichts der voranschreitenden Digitalisierung und zur Stärkung der Mitgliedschaftsrechte sinnvoll erscheint, wenn die Vereine dauerhaft die Möglichkeit haben, auch ohne Ermächtigung in der Satzung, eine Mitgliederversammlung digital durchführen zu können und Mitglieder ihre Mitgliederrechte auf diesem Wege ausüben können.

Gesetzentwürfe 

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen zwei Gesetzentwürfe vor, die das Vorhaben einer digitalen Mitgliederversammlung ohne Satzungsregelung umsetzen wollen. Ein Entwurf kommt vom Bundesrat (Drucksache 20/2532), der andere Entwurf von der CDU/CSU Fraktion (20/4318). 

Praxishinweis 

Über die Gesetzentwürfe wird derzeit noch beraten. Wann eine Änderung in Kraft treten wird, ist derzeit noch nicht absetzbar. Wir halten Sie diesbezüglich auch im neuen Jahr auf dem Laufenden! 

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