Benachteiligung bei Überschussbeteiligung: Verbraucherzentrale e.V. unterliegt vor BGH
Wenn Versicherungsunternehmen mit den Beiträgen der Versicherten Überschüsse erwirtschaften, sind sie verpflichtet, diese wieder an ihre Kunden auszuschütten. Eine unterschiedliche Beteiligung je nach Versicherungspolice ist hierbei gerechtfertigt.