Pressekontakt von Klimaaktivisten durfte abgehört werden
Ermittler hörten heimlich Telefonate von Journalisten mit der Letzten Generation ab. Ein tiefgreifender, aber dennoch rechtmäßiger Eingriff (LG München I, Beschl. v. 08.08.2024).
Worum geht es?
Das bayrische Landeskriminalamt hatte auf Geheiß der Generalstaatsanwaltschaft München im Herbst 2022 mehrere Telefonanschlüsse abgehört, einer davon war der Pressekontakt der Klimaaktivisten der Letzten Generation. Ende April 2023 wurde die Maßnahme nach Angaben der Ermittler wieder beendet.
In der ursprünglichen Anordnung zur Telefonüberwachung wurde die Pressefreiheit nicht erwähnt. Die Strafverfolgungsbehörden sind beim Abhören von Telefonanschlüssen zur Abwägung verpflichtet, vor allem wenn Träger von Berufsgeheimnissen wie etwa Journalisten betroffen sind.
In der Regel muss der Verdacht einer erheblichen Straftat vorliegen. Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt seit mehr als einem Jahr gegen mehrere Mitglieder der Letzten Generation wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Gegen diese Abhöraktion gingen fünf Journalisten gerichtlich vor.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: DisobeyArt, Stock-Fotografie-ID: 1147070895
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