Barrierefreiheit für Webseiten: Handlungsbedarf für Vereine und Verbände
Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Unternehmen und Webseiten-Betreiber, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Worum geht es?
Grundsätzlich geht es bei der Barrierefreiheit um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen. Den Begriff “Barrierefreiheit“ kennt man bereits aus dem täglichen Leben. In Zeiten des Internets wird dieser auch auf die Zugänglichkeit von Online-Diensten erstreckt.
Die Barrierefreiheit von Webseiten ist bis heute nicht selbstverständlich: Zwei Drittel der großen deutschen Webshops sind, laut einer Untersuchung von Google und der Aktion Mensch, nicht barrierefrei. Barrierefreiheit in diesem Zusammenhang bedeutet, dass Produkte, Dienste, Angebote und Online-Tools im Internet so gestaltet sein müssen, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren Freiheiten und Einschränkungen genutzt werden können.
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Bildnachweis:scyther5/Stock-Fotografie-ID:1196702694
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