Transparenz von Sportregelungen mit Strafandrohung

Transparenz von Sportregelungen mit Strafandrohung
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Transparenz von Sportregelungen mit Strafandrohung

Wird in einem Sportstatut darauf abgestellt, dass im Fall der Teilnahme an einer nicht anerkannten bzw. nicht genehmigten Veranstaltung eine Strafe verhängt werden kann, ist Grundvoraussetzung für eine rechtmäßige Sanktion gegen einen Sportler das Vorliegen rechtlich zulässiger Genehmigungsbestimmungen für die Veranstaltung sowie transparente und diskriminierungsfreie Sanktionsregelungen (Amtlicher Leitsatz: OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 15.11.2022, Az. 11 U 60/21).

Worum geht es?

Der Kläger ist in seiner Freizeit Motorsportler. Der Beklagte ist ein Sportverband in Deutschland. Er genehmigt Motorsportveranstaltungen und vergibt Lizenzen für die Teilnahme. Zudem erarbeitet er technische Regelwerke für die Veranstaltungen. Gegen den Kläger wurde wegen seiner Teilnahme an einer von einem Sportverein veranstalteten und nicht vom Beklagten genehmigten Rallye ein sportgerichtliches Verfahren durchgeführt. Er wurde verwarnt, erhielt eine zur Bewährung ausgesetzte Geldstrafe und die Weisung, bis Ende 2019 nicht an einer vom Beklagten nicht genehmigten Veranstaltung teilzunehmen.

Bei Abschluss von Lizenzverträgen mit dem Beklagten weist dieser im Rahmen der Rubrik „Wichtige Hinweise/Erklärung des Antragstellers“ darauf hin, als Mitglied der FIA berechtigt und verpflichtet zu sein, u.a. das Internationale Sportgesetz der FIA (i.F.: ISG) zur Anwendung zu bringen. Die Antragsteller verpflichten sich, dass ISG anzuerkennen und zu befolgen. Art. 9.10.1 ISG lautet: „Gegen jeden Lizenzinhaber, der an einem nicht anerkannten Wettbewerb teilnimmt, kann eine im Sportgesetz festgelegte Strafe ausgesprochen werden.“

Die Klage war darauf gerichtet, dem Beklagten zu untersagen, Sportstrafen gegen ihn zu verhängen, wenn dieser an Sportveranstaltungen eines nicht anerkannten bzw. nicht genehmigten Veranstaltungen eines Sportvereins teilnimmt. Das Landgericht Frankfurt wies die Klage erstinstanzlich ab.

Wie entschied das Gericht?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar