Vereinsverbot für „Deutsche Libanesische Familie e.V.“ bestätigt

Bundesverwaltungsgericht
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Vereinsverbot für „Deutsche Libanesische Familie e.V.“ bestätigt

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene Verbot des Vereins „Deutsche Libanesische Familie e.V.“ als rechtmäßig bestätigt (BVerwG, Urt. vom 14.12.2022, Az. 6 A 6.21).

Was ist passiert? 

Das Ministerium hatte festgestellt, dass der Verein Spenden für die gewaltbereite Hizb Allah im Libanon sammele und hat den Verein daraufhin verboten und aufgelöst. Bei dem Verein handele es sich um eine Ersatzorganisation des bereits verbotenen „WKP e.V.“. 

Der „WKP e.V.“ habe unter anderem die Shahid-Stiftung finanziell unterstützt, die ihrerseits als völkerverständigungswidrige Organisation anzusehen sei, da sie das Existenzrecht Israels negiere und zur Beseitigung Israels auch zum bewaffneten Kampf aufrufe, so das Ministerium. 

Gegen das Vereinsverbot klagte der Verein vor dem BVerwG. 

Wie entschied das Gericht? 

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