Deutsche Umwelthilfe e.V. fordert Umweltverträglichkeitsprüfung bei LNG-Anlagen

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Deutsche Umwelthilfe e.V. fordert Umweltverträglichkeitsprüfung bei LNG-Anlagen

Wegen der damaligen Gasmangelkrise durfte die schwimmende LNG-Anlage, die der Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas dient, ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt werden (BVerwG, Urt. v. 14.11.2024, Az. 7 A 8.23).

Worum geht es?

In Deutschland sind Liquefied-Natural-Gas-Anlagen (LNG-Anlagen) rechtlich betrachtet als Gasversorgungsnetz einzustufen. Sie unterliegen somit grundsätzlich einer Zugangs- und Entgeltregulierung. Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hatte eine solche Anlage befristet bis Ende 2031 genehmigt. Sie besteht aus dem Spezialschiff „Neptune“, das über mehrere Transportschiffe mit LNG beliefert wurde. 

Inzwischen liegt die „Neptune“ allerdings nicht mehr in Lubmin, sondern wurde in diesem Jahr nach Mukran auf der Insel Rügen verlegt. Dort ist sie Teil des Flüssigerdgas-Terminals „Deutsche Ostsee“. Die Deutsche Umwelthilfe klagte gegen die Genehmigung. Sie ging vor allem wegen einer fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung gegen das Amt vor. 

Die Bundesregierung hatte den Aufbau von LNG-Terminals an Ost- und Nordsee nach dem russischen Angriff auf die Ukraine forciert, um unabhängig von russischen Gaslieferungen zu werden. Neben Mukran gibt es auch noch schwimmende Terminals in Wilhelmshaven und Brunsbüttel. Zwei weitere sollen demnächst in Niedersachsen in Betrieb gehen.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: miroslav_1, Stock-Fotografie-ID: 1485710367

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