Startschuss für Cannabis-Anbauvereinigungen in Berlin

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Startschuss für Cannabis-Anbauvereinigungen in Berlin

Am 29.10.2024 hat der Senat die in Berlin schon lang ersehnte Verordnung zur Umsetzung des Cannabisgesetzes beschlossen (Pressemitteilung der Senatskanzlei Berlin v. 29.10.2024).

Worum geht es?

Bereits zum 01.04.2024 ist das Cannabisgesetz in kraft getreten. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen sind am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Gut ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes hat nun auch der Berliner Senat die erforderliche Verordnung für dessen Umsetzung beschlossen. Grund des verzögerten Beschlusses war ein vorangegangenes Zuständigkeitschaos. Nach der Verordnung ist nun das Landesamt für Gesundheit und Soziales dafür zuständig, Cannabis-Anbauvereinigungen die nötige Erlaubnis zu erteilen. Die Verordnung soll Anfang November in Kraft treten.

Anbauvereinigungen dürfen das gemeinschaftlich angebaute Cannabis zum Eigenkonsum an ihre Mitglieder weitergeben. Laut der Verordnung darf eine Anbauvereinigung maximal 500 Mitglieder haben, die mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Sie dürfen jeweils nur einer Vereinigung angehören. Außerdem darf es im ganzen Land maximal eine Anbauvereinigung auf 6.000 Einwohner geben; rechnerisch dürften es demnach gut 600 Vereine sein, tatsächlich wird jedoch vermutet, nicht einmal in den dreistelligen Bereich zu kommen. Bislang hat nur ein einziger Anbauverein im Bezirk Marzahn-Hellersdorf in Berlin eine Genehmigung erhalten. Insgesamt liegen 23 Anträge auf Genehmigung von Anbauvereinigungen aus zehn Bezirken vor. In den Bezirken Spandau und Mitte gab es noch kein Interesse daran. 

Auch hat der Senat einen umfangreichen Bußgeldkatalog beschlossen, der zum 1. November in Kraft treten soll. Danach ist zum Beispiel ein Bußgeld von 200 Euro vorgesehen, wenn jemand in mehreren Anbauvereinigungen Mitglied wird. Der Besitz von Cannabis an öffentlichen Orten von mehr als den vorgesehenen 25 Gramm wird in einer Spanne zwischen 250 und 1.000 Euro veranschlagt. Konsumiert eine Person Cannabis in der Nähe einer sozialen Infrastruktureinrichtung führt dieser Verstoß zu einem Bußgeldrahmen von 300 bis 1.000 Euro. Die Einfuhr von Cannabissamen ohne Genehmigung wird mit einem Bußgeld zwischen 100 und 30.000 Euro geahndet. Ein gleicher Rahmen gilt für denjenigen, der für Anbauvereinigungen wirbt oder sogar Sponsering betreibt.

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Bildnachweis: Tinnakorn Jorruang, Stock-Fotografie-ID: 1937288378

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