Klare Regelungen in Vereinssatzung für Aufarbeitungskommission notwendig

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Klare Regelungen in Vereinssatzung für Aufarbeitungskommission notwendig

Die Befugnis zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen innerhalb eines Vereins muss in dessen Satzung geregelt sein, damit sie rechtssicher durchgeführt werden kann. Bei der Aufarbeitung müssen zudem elementare rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze berücksichtigt werden (OLG Hamm, Beschl. v. 05.07.2024, Az. 8 W 15/24).

Worum geht es?

Die vorliegende Entscheidung befasst sich mit dem Thema Aufarbeitung im Deutschen Handballbund. Auch im organisierten Sport kommt es immer wieder zu Gewalt- und Missbrauchsfällen. Der Verein hat dann die Aufgabe, diese aufzuklären. Zudem ist zu ermitteln, wo Strukturen solche Gewalt ermöglichen. Der Deutsche Schwimmverband, der Deutsche Tennisbund und eben der Deutsche Handballbund haben eigene Aufarbeitungsprozesse gestartet, nachdem dort Gewalt bekannt geworden war. 

Gegenstand der Aufarbeitung im DHB sind Vorwürfe der psychischen Gewalt, die von einer Vielzahl von Spielerinnen gegenüber einem ehemaligen Vereins- und DHB-Juniorinnen-Trainer erhoben wurden. Die Vorwürfe wurden erstmals 2022 an die von Athleten Deutschland e.V. eingerichteten Anlaufstelle herangetragen. Der DHB nahm die Vorwürfe zum Anlass, eine externe Kommission mit der Aufarbeitung der Vorfälle zu beauftragen, von der er sich unter anderem Erkenntnisse darüber versprach, welche Milieus im Verband gewaltanfällig sind und wie die Strukturen präventiv und frühwarnend weiterentwickelt werden können. 

Der Verband behielt sich zudem vor, auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse der Kommission verbandsinterne Maßnahmen gegen den Trainer zu ergreifen. Der Trainer beantragte daraufhin bei LG Dortmund eine einstweilige Verfügung gegen die Tätigkeit der Kommission. Das Gericht wies den Antrag jedoch zurück. Der Trainer wandte sich sodann im Wege der sofortigen Beschwerde an das OLG Hamm. Er begründete sein Begehren damit, dass eine Aufarbeitungskommission schon nicht in der Satzung des Verbandes vorgesehen sei und es damit an einem verbindlichen Regelwerk für ein Verbandsverfahren fehle. 

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: golero, Stock-Fotografie-ID: 1282815301

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