Praxischeck: Was schlagen Vereine zur Gründung selbst vor?
Wer in Deutschland einen Verein gründen möchte, steht vor bürokratischen Hürden. Das Bundesjustizministerium fragte bei Betroffenen nach, wie es besser gehen könnte.
Worum geht es?
Das BMJ hat im Zeitraum von Juli bis September 2024 einen Praxischeck durchgeführt mit dem Ziel, bürokratische Herausforderungen im Bereich notariell beurkundungspflichtiger Vorgänge im Vereinsrecht zu ermitteln und Ansätze für Vereinfachungen und Verbesserungen zu entwickeln. Das BMJ hat hierzu mit Vereinsvertretern gesprochen, um deren praktische Erfahrung mit einfließen zu lassen.
Der Praxischeck hat ergeben, dass diese sich bei der Vereinsregisteranmeldung diversen bürokratischen Herausforderungen ausgesetzt sehen. Die notarielle Mitwirkung selbst wird jedoch nicht als Hürde, sondern im Gegenteil positiv bewertet wird. Eine weitergehende Einbindung der Notare in Gründungs- und Anmeldeabläufe wird oft als mögliche Lösung für bestehende Hemmnisse angesehen.
Es konnten verschiedene Ansätze für Verbesserungen identifiziert werden: Bei der Gründung eingetragener Vereine sowie bei der Erfüllung anderer Registerpflichten der Vereine konnten erhebliche Probleme ausgemacht werden, den bestehenden Informationsbedarf verlässlich zu decken. Die vielen schon bestehenden Informationen sollten den Vereinen daher besser zugänglich gemacht und soweit erforderlich ergänzt werden. Das BMJ will sich für ein zentrales Informationsangebot einsetzen.
Weiter hat die Einbeziehung der Praxis ergeben, dass die derzeit noch bestehende Möglichkeit, Anmeldungen zum Vereinsregister auf Papier einzureichen, für die Vereine keine wichtige Rolle spielt, sondern aufgrund der hiermit einhergehenden Medienbrüche die Verarbeitung und Prüfung der Anmeldung beim Registergericht verzögert.
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Bildnachweis: jacoblund, Stock-Fotografie-ID: 1870044204
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