Stadt Nürnberg darf kein Mitglied des Vereins „Allianz gegen Rechts“ sein

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Stadt Nürnberg darf kein Mitglied des Vereins „Allianz gegen Rechts“ sein

Durch die Mitgliedschaft im Verein „Allianz gegen Rechts“ verstößt die Stadt Nürnberg gegen ihre Pflicht, sich parteipolitisch neutral zu verhalten (VGH München, Beschl. v. 14.11.2024, Az. 4 B 23.2005).

Worum geht es?

Die „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“ ist ein nicht eingetragener gemeinnütziger Verein, dem derzeit 165 Städte, Kommunen und Landkreise sowie 322 zivilrechtliche Organisationen und Institutionen angehören. Die Stadt Nürnberg gehört hierzu und ist sogar eines der Gründungsmitglieder. 

Ausgangspunkt für die Gründung der Allianz gegen Rechtsextremismus waren massive Aufmärsche und Auftritte rechtsextremer Vereinigungen, beispielsweise in Wunsiedel, Gräfenberg, Warmensteinach und Nürnberg sowie eine Steigerung von Flugblattverteilungen. Ziel der Aktionen war die Infiltrierung Jugendlicher und von Existenzängsten betroffener Personengruppen mit menschen- und verfassungsfeindlichem und antisemitistischem Gedankengut. Dieser Entwicklung will der Verein entgegentreten.

Der Verein hat sich zuletzt auch öffentlich immer wieder ausdrücklich gegen die AfD positioniert. Die AfD-Fraktion beantragte in der Folge den Austritt der Stadt Nürnberg aus dem Verein. Nachdem der Stadtrat mehrheitlich gegen einen Austritt gestimmt hat, hatte ein AfD-Kreisverband gegen die Mitgliedschaft geklagt.

Das VG wies die Klage ab. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurde die Berufung zugelassen. 

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: Sean Pavone, Stock-Fotografie-ID: 932309960

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