Cannabis-Legalisierung: Kritik der Länder an Umsetzung

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Cannabis-Legalisierung: Kritik der Länder an Umsetzung

In der Bundestagsdebatte vom 15.11.2024 hat der Innenausschuss neue Empfehlungen für den Umgang und die Umsetzung des seit April 2024 geltenden CanG ausgesprochen. Es müsse unter anderem klarere Regelungen zum besseren Gesundheitsschutz und zur Vernichtung von Cannabis geben.

Worum geht es?

Die Ampel-Koalition hatte das Cannabisgesetz im Februar auch gegen Kritik von einigen Fachverbänden durchgesetzt. Der Bundestag hatte im April das Cannabis-Gesetz beschlossen, der Bundesrat im Juni dazu seine Zustimmung gegeben. Seit dem 1. April sind der Besitz und der Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legal. Seit dem 1. Juli dürfen außerdem Vereinigungen zum Eigenanbau von Cannabis Anträge auf Zulassung stellen. Das geerntete Cannabis kann dann an Mitglieder herausgegeben werden. Aus den Ländern wurde nun weitere Kritik an der Umsetzung laut.

Erklärtes Ziel sei es, die regulierte Abgabe an Erwachsene zu ermöglichen und illegalen Drogenhandel einzudämmen. In den von ihm getroffenen Empfehlungen für die nächste Sitzung der Länderkammer erläuterte der Innenausschuss des Bundesrats, dass diese Ziele sich derzeit nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in der Praxis umsetzen lassen. Es bedürfe Regelungen zum besseren Gesundheitsschutz, zur Beseitigung von Unklarheiten in der Vollzugspraxis und zur Vernichtung von Cannabis.

Konkret forderte der Innenausschuss deshalb unter anderem genauere Vorschriften für Vereine, in denen Erwachsene Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben können. So solle die zulässige Abgabemenge „auf ein bedarfsgerechtes Maß“ reduziert werden. Die Begrenzung auf 50 Gramm pro Monat, die etwa 150 Joints ergebe, übersteige den Bedarf eines Gelegenheitskonsumenten um ein Vielfaches und begründe dadurch die Sorge, dass erhebliche Mengen an den Schwarzmarkt abgegeben werden könnten. 

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Bildnachweis: FatCamera , Stock-Fotografie-ID: 1351937583

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