Karnevals-Verein hat keinen Anspruch auf Corona-Novemberhilfe
Ein Antrag auf Bewilligung einer Corona-Novemberhilfe für ein Unternehmen, das wirtschaftlich am Markt tätig ist, ist nur zu bewilligen, wenn es mindestens einen Beschäftigten hat.
Ein Antrag auf Bewilligung einer Corona-Novemberhilfe für ein Unternehmen, das wirtschaftlich am Markt tätig ist, ist nur zu bewilligen, wenn es mindestens einen Beschäftigten hat.
Die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei Hochrisikospielen der Deutschen Fußball-Bundesliga ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Noch bevor der echte Kirchentag einen Trägerverein für die Großveranstaltung 2027 gründete, ließ sich Ende Oktober 2024 ein Verein mit dem Namen „40. Deutscher Evangelischer Kirchentag Düsseldorf 2027 e.V.“ im Vereinsregister des Amtsgerichts in Fulda eintragen.
Betreiber von Golfplätzen müssen nur vor solchen Gefahren schützen, die über das übliche Nutzungsrisiko hinausgehen und nicht vorhersehbar oder erkennbar sind. Die Gefahren, die dem Sport innewohnen, tragen die Sportler selbst.
Ein Pferd trat sich auf dem Gelände eines Reitvereins einen einzelnen Nagel in den Huf. Weil der Verein die zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen hatte, haftet er nicht.
In Punkto Klimaschutz haben nun die höchsten UN-Richter das Wort. Nachdem 98 Staaten und 12 Organisationen zehn Tage lang ihre Argumente vorgetragen haben, erstellt der Internationale Gerichtshof (IGH) ein Rechtsgutachten zu der Frage, ob Staaten mehr für den Klimaschutz tun müssen.
Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, sind uneingeschränkt grundbuchfähig.
Eine „Schnupperbeschäftigung“ um zu schauen, ob die Tätigkeit etwas für einen ist, ist gesetzlich nicht unfallversichert.
Einem Verein, der verfassungsfeindliche Bestrebungen fördert, kann die Gemeinnützigkeit versagt werden. Aufgrund einer sich aus einem Verfassungsschutzbericht ergebenden Vermutungswirkung allerdings nur dann, wenn der Bericht die Körperschaft als selbstständiges Steuersubjekt ausdrücklich als extremistisch bezeichnet.
Eine Körperschaft, die sich in seinen Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung wendet, kann nicht gemeinnützig sein.