Vereinsrecht

Änderung des Vereinszwecks bedarf Zustimmung aller Mitglieder

Eine Änderung des Vereinszwecks liegt vor, wenn die Leitidee des Vereins ausgetauscht wird und sich die große Linie ändert, wegen der sich die Vereinsmitglieder zusammengeschlossen haben, so dass die Mitgliedschaft einen gänzlich anderen Charakter annimmt, mit dem kein Mitglied bei seinem Beitritt rechnen konnte. Hierzu bedarf es der Zustimmung sämtlicher Mitglieder.